Wir beraten nach den Datenschutzgesetzen des Bundes und der Länder (BDSG), sowie nach den für Ihr Unternehmen zutreffenden weiteren gesetzlichen Bestimmungen.
Der externe Datenschutzbeauftragte
übernimmt für Sie u.a.:
▪ Erstellen und Führen der Verfahrensübersichten,
▪ Erledigung der Vorabkontrolle,
▪ Regelung der E-Mail- und Internetnutzung Ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz,
▪ Erstellung von datenschutzkonformen Verträgen mit Ihren Dienstleistern,
▪ Unterstützung bei Marketing- und Werbemaßnahmen,
▪ Beratung zum Thema Arbeitnehmerdatenschutz,
▪ Beratung zum Thema Zutritts-, Zugangs- und Zugriffskontrollen,
▪ gezielte Maßnahmenplanung bei Sicherheitslücken.